Überbrückungshilfe

Informationen zum Corona-Schutzschild finden Sie hier:

Die Antragsstellung erklärt

Einleitung

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Sie wollen Überbrückungshilfe beantragen? Oder Sie sind in der Steuerberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, als Rechtsanwalt oder -anwältin tätig und unterstützen Ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Beantragung? Dann erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Abläufe und Besonderheiten der Antragstellung für das Förderprogramm von Bund und Ländern. Finden Sie heraus, mit welchen Förderhöhen Sie rechnen können, wie der Antrag gestellt wird und welche Fristen gelten. Ausführliche Erläuterungen finden Sie auch in unserem Leitfaden für Antragserfassende (PDF, 3 MB).


Für Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Wie funktioniert die Registrierung im Online-Antragsportal?

Als Vertreterin oder Vertreter der oben genannten Berufsgruppen betreuen Sie den gesamten Prozess für ihre Mandantinnen und Mandanten – von der Antragstellung über die Bescheidung bis zur Schlussabrechnung. Dafür steht Ihnen das bundesweite Online-Antragsportal zur Verfügung. Zur Nutzung des Portals müssen Sie sich einen Account anlegen. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten. Falls Sie über ein Nutzerkonto Bund verfügen, können Sie sich mit diesen Zugangsdaten registrieren. Wenn Sie kein Nutzerkonto Bund besitzen, nutzen Sie bitte die Registrierung mit PIN-Brief. 

Bei Fragen zur Registrierung oder Problemen steht Ihnen ein Service-Desk unter der Service-Hotline +49 69 273169555 sowie unter der Mail [email protected] zur Verfügung.

(1) Registrierung mit PIN-Brief

  1. Rufen Sie die URL antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de auf. Nun erscheint die Anmeldeseite. Klicken Sie auf „Registrieren“.
  2. In der folgenden Eingabemaske zur Registrierung Ihres Accounts geben Sie bitte Ihre persönlichen Basisdaten an und wählen die passende Berufsgruppe aus.
  3. a) Die hier anzugebende E-Mail-Adresse wird beispielsweise zum Ändern Ihres Passworts verwendet. Diese E-Mail-Adresse kann sich von der von Ihnen im Berufsregister eingetragenen E-Mail-Adresse unterscheiden. Eine E-Mail-Adresse kann nur einmalig verwendet werden.
  4. b) Verwenden Sie beim Benutzernamen möglichst keine Sonder- oder Leerzeichen – nur „.“, „-“ und „_“ werden empfohlen.
    Hinweis: Vermeiden Sie, die Informationen in diese Felder über die Zwischenablage hineinzukopieren und geben Sie sie bevorzugt händisch ein.
  5. c) Das Passwort muss aus mindestens acht Zeichen bestehen, davon mindestens je ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen.
  6. Im nächsten Schritt werden Sie aufgefordert, die Mehrfachauthentifizierung zu konfigurieren. Die Mehrfachauthentifizierung mittels OTP-Code ist neben dem Benutzernamen und dem Passwort für die tägliche Anmeldung an der Fachanwendung erforderlich – löschen Sie daher bitte die von Ihnen gewählte OTP-App nicht, solange Sie das System nutzen möchten.
  7. a) Dazu müssen Sie eine handelsübliche OTP-App zur Generierung eines One-Time-Passcodes auf Ihrem Smartphone installieren. Wir empfehlen hierzu die Verwendung von FreeOTP (Android ab Version 4.0 und iOS ab Version 9.0) und Google Authenticator (Android je nach Gerät und iOS ab Version 7.0); alternativ OTP Auth (iOS ab Version 10.0) oder and OTP (Android ab Version 4.4).
  8. b) Alternativ kann ohne Smartphone „Authy“ verwendet werden. Dabei handelt es sich um eine Desktopanwendung für Windows, Linux, Mac – verfügbar unter www.authy.com.
    Hinweis: Den für Authy erforderlichen Code erhalten Sie, wenn Sie unterhalb des angezeigten QR-Codes auf „Sie können den Barcode nicht scannen?“ klicken.
  9. Scannen Sie den angezeigten QR-Code mit der Kamerafunktion in Ihrer OTP-App, um die App so einzurichten, dass sie kontinuierlich OTP-Codes erzeugt.
    Wichtig: Der zu scannende QR-Code wird nur einmalig für die Einrichtung der OTP-App auf Ihrem Smartphone angezeigt. Bitte löschen Sie weder die Konfiguration in der App noch die App selbst, solange Sie die Online-Anwendung zur Überbrückungshilfe nutzen wollen. Die App generiert kontinuierlich neue OTP-Codes, die jeweils 30 Sekunden lang gültig sind und deren Eingabe für jede Anmeldung an der Online-Anwendung erforderlich ist.
    Tipp: Auf dem Smartphone, auf dem die OTP-App installiert ist, muss die korrekte Uhrzeit und Zeitzone eingestellt sein.
  10. Vergeben Sie optional einen persönlich frei wählbaren Gerätenamen. Dieser dient zur Zuordnung Ihres Geräts, auf dem Sie die OTP-App installiert haben. Geben Sie außerdem den aktuell in der App angezeigten OTP-Code ein. Um den Schritt abzuschließen, klicken Sie bitte auf „Absenden“.
  11. Danach wird im letzten Schritt zur Überprüfung Ihrer E-Mail-Adresse nun innerhalb einiger Minuten ein Aktivierungslink an Ihre in den Basisdaten angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
    Hinweis: Der Aktivierungslink in der E-Mail ist zeitlich nur begrenzt gültig – derzeit 15 Minuten abzüglich der Zustellzeit der E-Mail.
  12. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen.
    Tipp: Falls der in der E-Mail enthaltene Link nicht klickbar sein sollte, kopieren Sie ihn bitte zunächst (Rechtsklick auf den Link-Text, Menüpunkt „Hyperlink kopieren“ auswählen) und fügen Sie ihn in die Adresszeile Ihres Browsers ein.
  13. Im sich öffnenden Browserfenster muss die Aktivierung dann noch mit einem Klick bestätigt werden.
    Tipp: Überprüfen Sie bei Nichtempfang gegebenenfalls Ihren Spam-/Junk-Mail-Ordner oder Ihre Firewall, falls Sie keinen Aktivierungslink im Posteingang Ihres E-Mail-Programms erhalten. Sollten Sie zunächst keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte mit Benutzernamen und Passwort an der Antragsplattform an. Dort können Sie dann auch den Versand eines neuen Aktivierungslinks auslösen. Alternativ wird die erneute Registrierung mit einer anderen E-Mail-Adresse und einem anderen Benutzernamen empfohlen.
  14. Sie werden nun auf die Berufsträgerprüfung oder auch Benutzerüberprüfung geleitet.
  15. a) Geben Sie hier Ihre Fachdaten an – so, wie sie im entsprechenden Berufsregister (steuerberaterverzeichnis.berufs-org.de, www.wpk.de/berufsregister oder www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak) hinterlegt sind – damit diese direkt mit dem Register/Verzeichnis abgeglichen werden können.
  16. b) Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende und vereidigte Buchprüfende können hierbei wählen, ob sie den Berufsregistereintrag nach Registernummer oder nach E-Mail-Adresse oder nach Name und Anschrift suchen wollen. Die Eingabe der neunstelligen Registernummer ist nur für Wirtschaftsprüfende vorgesehen. Das Ausfüllen des Feldes ist optional – Steuerberatende oder vereidigte Buchprüfende können das Feld freilassen.
  17. c) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben zur Überprüfung Vor- und Nachname sowie die entsprechende Postleitzahl an.
    Tipp: Falls bei der Überprüfung ein Fehler auftreten sollte, überprüfen Sie ggf. die beim entsprechenden Berufsregister oder Verzeichnis hinterlegten Daten. Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende und vereidigte Buchprüfende können auch eine andere Kombination von Angaben zur Suche verwenden (siehe Punkt b). Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre im Berufsregister oder Verzeichnis hinterlegten Daten auf dem aktuellsten Stand sind und genau mit den von Ihnen eingegebenen Werten übereinstimmen. Sollten die Daten nicht auf dem aktuellsten Stand sein, wird eine Aktualisierung dringend empfohlen, da die Daten auch für den Versand des PIN-Briefs erforderlich sind (siehe folgender Punkt). Bei allen anderen Fehlermeldungen bitten wir Sie, einen entsprechenden Screenshot per E-Mail an den Service-Desk zu versenden.
    Hinweis: Die Registrierung beispielsweise einer ganzen Kanzlei ist nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Antragserfassenden einzeln registrieren.
  18. Wenn die Berufsträgerprüfung erfolgreich durchgeführt wurde, klicken Sie bitte auf „Speichern“. Nun wird Ihnen postalisch ein Verifizierungscode an die im Berufsregister/Verzeichnis hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung zugesendet (Dauer: ca. 3 bis 5 Werktage, wir bitten um etwas Geduld).
    Tipp: Sollten mehrere Briefe „Zu Händen der Geschäftsleitung“ eingehen, finden Sie den Namen des/der Registrierenden im Brief selbst, aus Sicherheitsgründen jedoch nicht direkt im Brieffenster.
  19. Nach Erhalt des Briefes öffnen Sie die URL zur Antragsplattform: antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und melden sich mit Benutzernamen und Passwort an.
  20. Nun werden Sie gebeten, einen OTP-Code (One-time Passcode = Einmalkennwort) einzugeben. Öffnen Sie dazu die OTP-App auf Ihrem Smartphone (bzw. im Falle der Nutzung von authy.com auf Ihrem PC) und geben den sechsstelligen Code ein.
  21. a) Sollten Sie Fehlermeldungen bei der Eingabe des OTP-Codes erhalten, finden Sie Hilfestellungen dazu auch im Leitfaden (Kapitel zum Zurücksetzen der Mehrfachauthentifizierung).
  22. Sie werden nun direkt zum Eingabefenster für die per Brief erhaltene PIN weitergeleitet. Zur korrekten Eingabe haben Sie drei Versuche. Nach der Eingabe der PIN und Bestätigung der Eingabe mit „Speichern“ ist Ihr Account vollumfänglich freigeschaltet.
  23. a) Sollten Sie die Fehlermeldung „Sie haben Ihre PIN bereits dreimal validiert. Sie können Ihre PIN nicht mehr validieren.“ Erhalten, nachdem Sie die PIN korrekt eingegeben haben, starten Sie bitte den Anmeldeprozess erneut normal mit Benutzernamen und Passwort.
  24. b) Sollten Sie bei der Eingabe der Brief-PIN oder der ersten Anmeldung allgemein eine andere Fehlermeldung erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit angehängtem Screenshot an den Service-Desk.

(2) Registrierung mit Nutzerkonto Bund und der Online-Ausweisfunktion 

  1. Registrieren Sie sich mit Ihren Zugangsdaten des Nutzerkontos Bund unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  2. Stimmen Sie nun der Übertragung Ihrer Daten an das System der Antragsplattform zu. Ihre Daten werden nun geprüft und Ihr Account wird aktiviert.
  3. Im nächsten Schritt werden Sie aufgefordert, die Mehrfachauthentifizierung zu konfigurieren. Die Mehrfachauthentifizierung mittels OTP-Code ist neben dem Benutzernamen und dem Passwort für die tägliche Anmeldung an der Fachanwendung erforderlich – löschen Sie daher bitte die von Ihnen gewählte OTP-App nicht, solange Sie das System nutzen möchten.
  4. a) Dazu müssen Sie eine handelsübliche OTP-App (zur Generierung eines One-Time-Passcodes) auf Ihrem Smartphone installieren. Wir empfehlen hierzu die Verwendung von FreeOTP (Android ab Version 4.0 und iOS ab Version 9.0) und Google Authenticator (Android je nach Gerät und iOS ab Version 7.0); alternativ OTP Auth (iOS ab Version 10.0) oder andOTP (Android ab Version 4.4).

     b) Alternativ kann ohne Smartphone „Authy“ verwendet werden. Dabei handelt es sich um eine Desktopanwendung für Windows, Linux, Mac – verfügbar unter www.authy.com.
    Hinweis: Den für Authy erforderlichen Code erhalten Sie, wenn Sie unterhalb des angezeigten QR-Codes auf „Sie können den Barcode nicht scannen?“ klicken.
  5. Scannen Sie den angezeigten QR-Code mit der Kamerafunktion in Ihrer OTP-App, um die App so einzurichten, dass sie kontinuierlich OTP-Codes erzeugt.
    Wichtig: Der zu scannende QR-Code wird nur einmalig für die Einrichtung der OTP-App auf Ihrem Smartphone angezeigt. Bitte löschen Sie weder die Konfiguration in der App noch die App selbst, solange Sie die Online-Anwendung zur Überbrückungshilfe nutzen wollen. Die App generiert kontinuierlich neue OTP-Codes, die jeweils 30 Sekunden lang gültig sind und deren Eingabe für jede Anmeldung an der Online-Anwendung erforderlich ist.
    Tipp: Auf dem Smartphone, auf dem die OTP-App installiert ist, muss die korrekte Uhrzeit und Zeitzone eingestellt sein.
  6. Vergeben Sie optional einen persönlich frei wählbaren Gerätenamen. Dieser dient zur Zuordnung Ihres Geräts, auf dem Sie die OTP-App installiert haben. Geben Sie außerdem den aktuell in der App angezeigten OTP-Code ein. Um den Schritt abzuschließen, klicken Sie bitte auf „Absenden“.
  7. Sie werden nun auf die Berufsträgerprüfung oder auch Benutzerüberprüfung geleitet.

     a) Geben Sie hier Ihre Fachdaten an – so, wie sie im entsprechenden Berufsregister (steuerberaterverzeichnis.berufs-org.de, www.wpk.de/berufsregister oder www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak) hinterlegt sind – damit diese direkt mit dem Register/Verzeichnis abgeglichen werden können.

    b) Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende und vereidigte Buchprüfende können hierbei wählen, ob sie den Berufsregistereintrag nach Registernummer oder nach E-Mail-Adresse oder nach Name und Anschrift suchen wollen. Die Eingabe der neunstelligen Registernummer ist nur für Wirtschaftsprüfende vorgesehen. Das Ausfüllen des Feldes ist optional – Steuerberatende oder vereidigte Buchprüfende können das Feld freilassen.

    c) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben zur Überprüfung Vor- und Nachname sowie die entsprechende Postleitzahl an.
    Tipp: Falls bei der Überprüfung ein Fehler auftreten sollte, überprüfen Sie gegebenenfalls die beim entsprechenden Berufsregister oder Verzeichnis hinterlegten Daten. Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende und vereidigte Buchprüfende können auch eine andere Kombination von Angaben zur Suche verwenden (siehe Punkt b). Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre im Berufsregister oder Verzeichnis hinterlegten Daten auf dem aktuellsten Stand sind und genau mit den von Ihnen eingegebenen Werten übereinstimmen. Sollten die Daten nicht auf dem aktuellsten Stand sein, wird eine Aktualisierung dringend empfohlen. Bei weiteren Fehlermeldungen bitten wir Sie, einen entsprechenden Screenshot per E-Mail an den Service-Desk zu versenden.
  8. Wenn die Berufsträgerprüfung erfolgreich durchgeführt wurde, klicken Sie bitte auf „Speichern“.
  9. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Nachricht auf die in Ihrem NKB-Profil hinterlegte E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.

(3) Registrierung mit beA-Karte

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt können Sie zur Registrierung auch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzen. 

Sie benötigen hierzu ein einsatzbereites Kartenlesegerät und ein Kryptografie-Modul für die Authentifizierung.

Um das Kartenlesegerät zur Authentifizierung nutzen können, müssen die benötigten Treiber installiert sein. 

Eine ausführliche Anleitung zur Installation der Treiber des Kartenlesegerätes und zur Installation des Kryptografie-Moduls finden Sie in unserem Video.

Video: beA-Karte zur Anmeldung im Antragsportal einrichten


Wie funktioniert die Antragstellung?

Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen sowie der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten zu bestimmen:

  • Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes im April und Mai 2020 und Vergleich mit den Vergleichsmonaten. Zudem Prognose des Umsatzeinbruches für den beantragten Förderzeitraum.
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.
     Das Antragsverfahren wird durch einen prüfenden Dritten durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Erst dann kann die Bewilligung erfolgen. Der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er den Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.


Wie hoch sind die Fördersummen?

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 40 Prozent und < 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe für den jeweiligen Fördermonat.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden (siehe Frage "Wann liegt ein begründeter Ausnahmefall vor?"). Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.


 Beteiligte Bundesländer 

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Berlin
  • Bremen
  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen


Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bundesministerium der Finanzen