Photovoltaik
Energie ist wichtig für die Entwicklung eines Landes und die Erhaltung des Lebensstandards.
Durch das Unglück in Japan wurde der Atomausstieg in Deutschland beschlossen.
Mit der Sonnenenergie steht uns neben der Wasser- und Windenergie eine Energiequelle zur Verfügung, die unseren Energiebedarf decken kann.
Jede Photovoltaikanlage ist ein Gewerbebetrieb. Deshalb ist es sinnvoll, einen mit dem Thema vertrauten Steuerberater an seiner Seite zu haben.
Steuern und Photovoltaik
Neben den Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen wir Ihnen den Weg zu Fördermitteln.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist bei der Planung der Photovoltaikanlage unverzichtbar. Schlussendlich gibt Sie Ihnen Auskunft, ob Sie der Investition überhaupt näher treten wollen.
Sobald die Photovoltaikanlage "läuft", ist es wichtig zu wissen, ob die Photovoltaikanlage die prognostizierten Werte erreicht. Hier hilft ein Soll- / Ist- Vergleich, der von Ihrem Steuerberater bei der laufenden Buchhaltung erstellt werden kann.
Genauso wichtig ist es im Voraus zu wissen, welche Steuerzahlungen zu leisten sind. Sind nämlich in der Vergangenheit größere Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden, so sind in der Zukunft steuerliche Gewinne zu erwarten, auf die Steuern entfallen. Diese dürfen Sie nicht überraschen, denn sie sind planbar.
Sollte bei Ihrer Photovoltaikanlage keine Steuer anfallen, dann sollte Ihnen das zu Denken geben. Denn dann macht sie dauernd Verlust und war wohl kaum eine gute Investition.
Von Ihrem Steuerberater haben Sie eine aktive Steuergestaltung im Zusammenhang mit Ihrer Photovoltaikanlage zu erwarten.
Steuergestaltung mit Erneuerbaren Energien
Die Kunst, Steuern zu gestalten, besteht darin, den Blickwinkel und die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass ein besseres Ergebnis erzielt werden kann. Oder anders gesagt, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen.